Seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 wurde in Niedersachsen schrittweise das Konzept der inklusiven Schulen eingeführt. Dieses sieht vor, Schülerinnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam zu unterrichten. Förderschulen im Schwerpunkt Lernen, wie die Göttinger Martin-Luther- King-Schule, soll es zukünftig nicht mehr geben. Aufgrund mangelhafter Rahmenbedingungen gewährte das Land Niedersachsen 2018 allerdings einen zeitlich beschränkten Bestandsschutz für diese Förderschulen. Dieser wird nun in absehbarer Zeit auslaufen. So wird es in diesem Sommer letztmalig möglich sein, Schülerinnen und Schüler in die 5. Klasse an der MLK einzuschulen. Die bislang bestehende Wahlmöglichkeit für Kinder mit diesem Förderbedarf entfällt damit ab dem kommenden Jahr.
Da sich am Stand des Jahres 2018 aus unserer Sicht leider wenig geändert hat, halten wir die bestehenden Planungen für unrealistisch und ungerecht gegenüber Eltern und Kindern. Aktuell fehlt es an den anderen allgemeinbildenden Schulen immer noch an qualifizierten Lehrkräften, Schulbegleitern und Schulsozialarbeitern, um dieser Aufgabe auch nur ansatzweise gerecht werden zu können. Die Martin-Luther-King-Schule hingegen leistet auf diesem Gebiet seit Jahren hervorragende Arbeit.
Erst kürzlich hat sich die stellvertretende Ratsvorsitzende Carina Hermann vor Ort selbst einen Eindruck von den Lernbedingungen an der MLK verschafft. „Das Team der Martin-Luther-King-Schule leistet Außergewöhnliches, um Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf die besten Voraussetzungen für ihre Zukunft zu bieten. Auf Landesebene besteht hier Handlungsbedarf! Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen dringend geändert werden, damit es möglich sein wird, so hochspezialisierte Bildungseinrichtungen wie die MLK dauerhaft zu erhalten“, so Hermann.
In unseren Augen kann es nicht im Sinne der Bildungsgerechtigkeit sein, der nächsten Generation von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine individuelle und für sie bestmögliche Förderung vorzuenthalten, um das Ideal der inklusiven Schule jetzt zu erzwingen. Wir plädieren daher: Lassen Sie den Eltern die Wahl! „Die Eltern müssen auch in Zukunft selbst entscheiden können, welche Schulform die beste Förderung für ihre Kinder bietet. Um das zu erreichen, fordern wir, den Bestandsschutz der Martin-Luther-King-Schule zu verlängern und das so schnell wie möglich, damit Eltern und Kinder Planungssicherheit bekommen und eine Beschulung in allen Jahrgängen weiterhin möglich ist“, so die schulpolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion Wibke Güntzler.
Aus diesem Grund werden die Fraktionen von CDU und FDP in der nächsten Ratssitzung am 17.06.2022 einen interfraktionellen Antrag einbringen, der die Verwaltung dazu auffordert, sich bei der Landesregierung aktiv für die notwendige Änderung des Schulgesetzes und eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung der Martin-Luther-King-Schule einzusetzen.